Rauchwarnmelder

Rauch-

warnmelder

Gemäß der aktuellen Landesbauordnung NRW ist die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder unmittelbar durch Sie als Nutzer zu prüfen.
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung zur Funktionsfähigkeit, der in Ihrer Wohnung verbauten Rauchwarnmelder, über das untenstehende Formular.
Sollten defekte Rauchwarnmelder vorhanden sein, werden wir die Instandhaltungsmaßnahme veranlassen.