Rauchwarnmelder
Rauch-
warnmelder
Gemäß der aktuellen Landesbauordnung NRW ist die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder unmittelbar durch Sie als Nutzer zu prüfen.
Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung zur Funktionsfähigkeit, der in Ihrer Wohnung verbauten Rauchwarnmelder, über das untenstehende Formular.
Sollten defekte Rauchwarnmelder vorhanden sein, werden wir die Instandhaltungsmaßnahme veranlassen.
Montag und Mittwoch
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung